Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Aufträge und Dienstleistungsverträge zwischen CC ONE und seinen Kunden.
Stand: Juli 2026 · Anwendbares Recht: Schweizer Recht
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen CC ONE (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Personalvermittlungs- und Beratungsleistungen, insbesondere Executive Search, Direktansprache, Active Sourcing, Personalvermittlung und Recruiting-as-a-Service.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
CC ONE
Gempenstrasse 2, 4104 Oberwil, Schweiz
E-Mail: info.theccone@gmail.com
Telefon: +41 79 534 08 31
§ 2 Auftragserteilung und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder unterzeichnetes Angebot durch den Auftraggeber. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Angebote sind 30 Tage nach Ausstellung gültig, sofern nicht anders vereinbart.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages ist. Er umfasst je nach Auftrag die Analyse der Vakanz, die gezielte Kandidatenansprache, die Vorqualifikation sowie die Vorstellung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Nachbesetzungsgarantie
Scheidet eine erfolgreich vermittelte Person innerhalb der vereinbarten Probezeit auf eigenen Wunsch oder durch Kündigung des Auftraggebers aus einem von der vermittelten Person zu vertretenden Grund aus, sucht der Auftragnehmer einmalig und innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos nach einer geeigneten Ersatzbesetzung, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders vereinbart. Die Mehrwertsteuer (MWST) wird gemäss geltendem Schweizer Recht ausgewiesen, sofern eine Steuerpflicht besteht.
Das Vermittlungshonorar richtet sich nach dem im Einzelfall vereinbarten Prozentsatz des Jahresbruttogehalts der vermittelten Person und wird im individuellen Angebot festgehalten.
Zahlungsmodalitäten
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: 50 % des Honorars bei Vertragsunterzeichnung der vermittelten Person, 50 % nach erfolgreichem Ablauf der vereinbarten Probezeit. Bei laufenden Mandaten im Rahmen von Recruiting-as-a-Service erfolgt die Zahlung monatlich im Voraus.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p. a. berechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen (Stellenprofil, Anforderungsprofil, Angaben zur Vakanz) rechtzeitig und vollständig zu liefern. Verzögerungen durch fehlende oder unvollständige Unterlagen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit Kandidatinnen und Kandidaten, die ihm durch CC ONE vorgestellt wurden, nur im Rahmen des vereinbarten Vermittlungsprozesses in Kontakt zu treten und keine Umgehung des Vermittlungshonorars zu versuchen.
§ 6 Fristen und Kandidatenvorstellung
Genannte Termine für die Vorstellung von Kandidatinnen und Kandidaten sind Richtwerte und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber alle notwendigen Mitwirkungspflichten fristgerecht erfüllt hat.
Bei höherer Gewalt, technischen Störungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, einschliesslich Angaben zu Vakanzen, Unternehmensinterna sowie Kandidatenprofilen und -daten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich zudem nach unserer Datenschutzerklärung.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines professionellen Personalvermittlers und prüft Kandidaturen nach bestem Wissen auf Qualifikation und Eignung. Eine Garantie für den langfristigen Erfolg eines Arbeitsverhältnisses kann nicht übernommen werden.
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber sowie von Kandidatinnen und Kandidaten gelieferten Angaben übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 9 Kündigung
Laufende Mandate im Rahmen von Recruiting-as-a-Service können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Für Vermittlungsaufträge gilt: Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand vergütet, sofern der Auftraggeber vorzeitig kündigt.
Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere anhaltender Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle Verträge mit CC ONE unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Als Gerichtsstand wird Oberwil, Schweiz vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
CC ONE behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorabenachricht zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website abrufbar.
